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Am 21. Mai 2026 sind die meisten Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen in Kraft getreten, und DIWASS, das digitale System für Verbringungsverfahren innerhalb der Union, ist gestartet. Das ist die verwaltungstechnische Hälfte der Geschichte. Die kommerzielle Hälfte folgt am 21. November 2026, wenn die EU die Ausfuhr von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Staaten verbietet. Rund 500.000 bis 800.000 Tonnen jährlich müssen dann innerhalb Europas untergebracht werden — in einem Markt, in dem die Recyclingkapazität eher schrumpft als wächst.
Die drei entscheidenden Daten
Die Verordnung trat am 20. Mai 2024 in Kraft, gilt aber gestaffelt — und genau diese Staffelung bestimmt den Planungshorizont.
- 21. Mai 2026 — die Bestimmungen außerhalb des Ausfuhrbereichs gelten; DIWASS ersetzt die papiergebundenen Notifizierungsverfahren für Verbringungen innerhalb der EU.
- 21. November 2026 — Verbot der Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Staaten.
- 21. Mai 2027 — verschärfte Regeln für die Ausfuhr nicht gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Staaten.
Zwischen Mai und November liegt ein Fenster von sechs Monaten, in dem die Ausfuhr noch nach alten Regeln funktioniert, während alle wissen, dass sie geschlossen wird. Solche Fenster enden meist gleich: mit einem Ausfuhrschub vor dem Stichtag und einem Materialüberhang danach.
Um welche Mengen es geht
Im April 2026 verbrachte die EU rund 67 Millionen Kilogramm Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten — in einem einzigen Monat. Branchenschätzungen beziffern die Menge, die nach dem Verbot im Inland verarbeitet werden muss, auf 500.000 bis 800.000 Tonnen jährlich.
Die Kapazitätsseite bewegt sich in die Gegenrichtung. Die Recyclingkapazität der EU lag 2023 bei etwa 13,2 Millionen Tonnen; bis Ende 2025 gingen rund eine Million Tonnen verloren — so viel wie die gesamte französische Kapazität, in zwei Jahren aus dem Markt genommen.
Die Gründe haben wenig mit Regulierung zu tun: billiges Neumaterial, petrochemische Überkapazitäten vor allem in China und europäische Betriebskosten, die sich bei den aktuellen Rezyklatpreisen nicht rechnen. Die Branche formuliert es unverblümt: Recycler können ihre Produktion nicht zu Preisen verkaufen, welche die Kosten für Sammlung, Sortierung und Aufbereitung decken. Damit ist dies ein Problem industrieller Kapazität, nicht der Abfallwirtschaft.
Warum das Verbot die Preise nicht automatisch senkt
Die naheliegende Lesart lautet: Bleibt der Abfall in Europa, steigt das Angebot an Einsatzmaterial, also wird Rezyklat billiger. Zwei Punkte sprechen dagegen.
Erstens wurde vor allem das ausgeführt, was europäische Anlagen nicht wollten. Saubere, sortenreine Fraktionen fanden hier problemlos Abnehmer. Ausgeführt wurden gemischte, verunreinigte Ströme, deren Aufbereitung sich zu heutigen Preisen nicht rechnet. Die Sperrung des Ausfuhrwegs verbessert ihre Qualität nicht — sie erhöht das Abfallangebot, nicht zwangsläufig das Angebot an verwendbarem Rezyklat.
Zweitens verändert das Verbot die Lieferantenlandschaft. Wer heute seine Bilanz durch den Verkauf von Ausschussfraktionen außerhalb der OECD schließt, verliert diesen Kanal im November. Ob Ihr Lieferant dazugehört, sollte vor der Unterzeichnung der Verträge für 2027 geklärt sein, nicht während der Laufzeit.
Drei Fragen an die Lieferantenbasis
- Welcher Umsatzanteil stammt aus Verkäufen außerhalb der OECD? „Keiner“ ist eine gute Antwort. „Das erfassen wir nicht“ ist ein Warnsignal.
- Was geschieht nach November mit den Ausschussfraktionen? Jede Recyclinglinie erzeugt einen Strom, der nicht ins Zielprodukt gelangt. Dafür braucht es einen Plan, keine Annahme.
- Laufen die Notifizierungen bereits über DIWASS? Unternehmen, die den Übergang störungsfrei bewältigt haben, führen meist auch ihre übrige Dokumentation sauber.
Die praktische Empfehlung für das zweite Halbjahr 2026: Verträge für 2027 nicht nur über die Produktspezifikation verhandeln, sondern über die Herkunft des Einsatzmaterials. Spezifikationen lassen sich vorübergehend erfüllen. Der Zugang zum Einsatzmaterial ist strukturell.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann gilt das EU-Ausfuhrverbot für Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Staaten?
Ab dem 21. November 2026, auf Grundlage der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen. Die übrigen Bestimmungen dieser Verordnung gelten überwiegend seit dem 21. Mai 2026.
Was ist DIWASS?
DIWASS ist das digitale System für Abfallverbringungsverfahren innerhalb der EU. Es ging am 21. Mai 2026 in Betrieb und ersetzt die papiergebundenen Notifizierungsverfahren für Verbringungen innerhalb der Union.
Senkt das Ausfuhrverbot die Rezyklatpreise in Europa?
Nicht zwangsläufig. Ausgeführt wurden überwiegend gemischte und verunreinigte Fraktionen, die europäische Anlagen zu heutigen Preisen nicht verarbeiten. Das Verbot erhöht das Angebot an Abfall, nicht unbedingt an spezifikationsgerechtem Rezyklat.
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Quellen: Europäische Kommission, Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen und deren Anwendungszeitplan; Ausfuhrmengen und Kapazitätsangaben nach einer Marktanalyse vom Juli 2026 unter Berufung auf die Europäische Kommission und das Basel Action Network.
